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Betriebsverlegung – Wissenswerte und wichtige Informationen

by Packimpex on 9 Juni 2021

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Planen Sie eine Verlegung Ihres Betriebs? Eine Betriebsverlegung bringt einige Stolpersteine mit sich. Sie muss deshalb dementsprechend rechtzeitig und umfassend geplant werden.

Laut dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich im Übrigen erst dann um eine Betriebsverlegung, wenn der Betrieb mehr als 5 km vom ursprünglichen Ort verlegt wird.

Eine Verlegung des Betriebs ist nicht nur aufwendig, sondern auch sehr kostenintensiv. Je nachdem wie weit Sie Ihren Betrieb von dem ursprünglichen Standort verlegen müssen Sie in jedem Fall auch Kosten für einen entsprechenden Nachteilsausgleich Ihrer Arbeitnehmer zurücklegen.

Bei einem Firmenumzug gibt es viele wichtige Variablen zu beachten. Im Folgenden können Sie mehr dazu lesen.

Was ist eine Betriebsverlegung?

Als Unternehmer sind Sie und Ihrem Unternehmen einem ständigen Wandel ausgesetzt. Oftmals bedeutet das auch eine räumliche Veränderung für das Unternehmen.

Bei einer Betriebsverlegung handelt es sich um eine Verlegung des Standortes. Dies darf aber in keinem Fall mit der Aufnahme eines weiteren Stadtort verwechselt werden. Bei der Verlegung des Betriebs wird das gesamte Geschäft am ursprünglichen Standort eingestellt und an einen neuen Ort verlagert.

Das Arbeitsgericht hat jedoch zu Gunsten von Arbeitgebern festgelegt, dass es sich bei einer Verlagerung innerhalb von einem Radius von bis zu 5 km nicht um eine Verlegung handelt. Dies stellt für die Arbeitnehmer keinen überdurchschnittlichen Aufwand dar und kann demnach nicht als Verlegung des Betriebs angesehen werden.

Gründe, die zu einer Verlegung führen, sind zum Beispiel, dass der gegenwärtige Standort nicht mehr den Ansprüchen des Unternehmens entspricht. Das Wachstum eines Unternehmens kann ebenfalls dazu beitragen, dass Sie Ihr Unternehmen entsprechen verlegen müssen. Eventuell stellen Sie Ihre Produktion um oder müssen neue Auflagen erfüllen. All dies sind Gründe, die Sie als Arbeitgeber zu einer Firmenverlegung zwingen können.

Der ideale Standort ist maßgebend für den Erfolg eines Unternehmens. Beachten Sie vor der Entscheidung deshalb alle wichtigen Variablen.

Betriebsverlegung bild 2

Checkliste zum Firmenumzug

Wenn Sie sich als Unternehmer dazu entschieden haben Ihren Betrieb zu verlegen, gibt es ein paar wichtige Variablen, die Sie unbedingt beachten müssen. Dazu zählen unter anderem das Prüfen der entsprechenden Arbeitsverträge, die Einbindung des Betriebsrates oder die entsprechende Abfallentsorgung.

Abfallentsorgung

Bevor Sie Ihren Betrieb verlegen, müssen Sie sich um viele verschiedene Dinge kümmern. Dazu gehört die Abfallentsorgung. Melden Sie die Entsorgung von haushaltsähnlichen Abfällen frühzeitig an.

Nur wenn Sie rechtzeitig Kontakt zu der entsprechenden Stadt oder Gemeinde aufnehmen, können Sie sich sicher sein, dass der Abfall am besagten Tag abgeholt werden kann.

Der Umzug im Rahmen der Verlegung verursacht allerdings nicht nur am alten Standort entsprechend Abfall, sondern auch am neuen Standort. Bedenken Sie deshalb in jedem Fall, dass Sie auch die neue Stadt beziehungsweise Gemeinde informieren.

Ummeldung des Unternehmens

Die Ummeldung des Unternehmens ist ein wichtiger Schritt. Neben der Anmeldung des neuen Standortes müssen Sie zudem eine Abmeldung am alten Standort veranlassen. Die Anmeldung am neuen Standort muss dabei bis spätestens drei Tage nach dem Umzug erfolgen.

In vielen Fällen kann die Ummeldung auf postalischem Weg durchgeführt werden. Dabei ist auch die Überbringung durch einen Boten möglich.

Prüfen Sie die Arbeitsverträge

Der Arbeitsort muss im Arbeitsvertrag Ihrer Arbeitnehmer angegeben sein. Wenn Sie sich für eine Verlegung des Betriebs entscheiden, muss der Ort entsprechend angepasst werden.

In seltenen Fällen kann es dennoch vorkommen, dass der Arbeitsvertrag einer Ihrer Arbeitnehmer keinen Beschäftigungsort enthält. Ist dies der Fall, gilt dennoch der alte Beschäftigungsort. Der neue Standort muss dementsprechend notiert werden.

Falls Ihr Arbeitnehmer nicht bereit ist den Standortwechsel im Arbeitsvertrag zu vermerken, können Sie eine entsprechende Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist mit einer betriebsbedingten Kündigung gleichzustellen.

Einbindung des Betriebsrates

Wenn Sie als Arbeitgeber mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen müssen Sie die Verlegung des Standortes unbedingt frühzeitig mit dem Betriebsrat besprechen. Hören Sie sich den Standpunkt des Betriebsrates an und besprechen Sie alles Notwendige.

Falls Sie mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigen hat der Betriebsrat zusätzlich das Recht einen Berater zu dem Gespräch hinzuzuziehen.

Der Betriebsrat hat übrigens auch in anderen Angelegenheiten wie der Betriebsorganisation, dem Betriebszweck, aber auch den Betriebsanlagen ein Mitsprachrecht. Gleiches gilt, wenn Sie sich im Rahmen der Verlegung des Betriebs dazu entscheiden neue Fertigungs- oder Arbeitsmethoden einzuführen. Dabei handelt es sich dann um eine Betriebsänderung. Auch diese muss mit dem Betriebsrat abgesprochen werden.

Versuchen Sie sich in jedem Fall mit dem Betriebsrat zu einigen. Die Einigung über einen Interessenausgleich, sowie die Festlegung eines Sozialplans muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Neben Ihnen müssen auch die Arbeitnehmervertreter diese Absprache unterzeichnen.

Ist keine Einigung möglich, können Sie als Arbeitgeber den Vorstand, aber auch die Agentur für Arbeit mit in den Prozess einbeziehen. Können Sie auch dann noch keine Einigung erzielen, müssen Sie sich an die entsprechende Einigungsstelle wenden. Dabei handelt es sich um eine Art Schiedsgericht.

Bei dem Schiedsgericht handelt es sich auf der einen Seite um Beisitzer, die sowohl Sie als auch der Betriebsrat festlegen und auf der anderen Seite um unparteiische Vorsitzende. Kommt es auch dann nicht zu einer Einigung, wird die Einigung vor das Arbeitsgericht getragen. Die Kosten müssen allerdings dabei Sie tragen.

Versuchen Sie deshalb in jedem Fall schon frühzeitig eine Einigung zu erzielen. Behalten Sie dabei unbedingt die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens im Hinterkopf.

Unterstützung für Ihre Arbeitnehmer

Selbst, wenn Sie nicht über einen Betriebsrat verfügen dürfen Sie rein rechtlich gesehen nicht einfach so den Standort des Arbeitsplatzes Ihrer Arbeitnehmer verlegen.

Je nachdem wie weit Sie sich von Ihrem ursprünglichen Standort entfernen, kann eine Verlegung auch für Ihre Mitarbeiter mit hohen Umzugskosten verbunden sein. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in diesem Fall nicht mit den Umzugskosten alleine, sondern bieten Sie eine Unterstützung an.

Wenn Sie sich für betriebsbedingte Kündigungen entscheiden, sollten Sie Ihren Mitarbeitern im Vorfeld eine Abfindung anbieten.

Beachten Sie hierbei jedoch auch den Wert Ihrer bisherigen Mitarbeiter. Insbesondere, wenn Sie Ihre Arbeitnehmer nicht verlieren wollen, sollten Sie ihnen ein hohes Maß an Wertschätzung entgegenbringen und sie im Falle einer Verlegung des Betriebs auch entsprechend unterstützen.

Fazit: Lohnt sich die Verlegung eines Betriebs?

Wenn Sie bereits alle wichtigen Variablen geprüft haben und zu dem Entschluss gekommen sind, dass sich eine Verlegung des Betriebs für Sie lohnt, dürfen Sie auf keinen Fall die bevorstehenden Pflichten aus den Augen verlieren.

Bleiben Sie dennoch gelassen. Ein entsprechendes Umzugsunternehmen kann Sie außerdem bei der Verlegung unterstützen und Ihnen dabei helfen den Umzug entspannt hinter sich zu bringen.

Seien Sie in Ihrer Informationspolitik durchsichtig gegenüber Ihren Mitarbeitern. Diese werden Ihre Ehrlichkeit schätzen und sich demnach ebenfalls für eine Verlegung bereit machen. Motivieren Sie Ihr Team entsprechend. Geben Sie Ihren Arbeitnehmern einen Anreiz mit Ihnen umzuziehen.

Nehmen Sie sich außerdem Zeit die Ängste und Sorgen Ihrer Mitarbeiter anzuhören und diese eventuell zu besänftigen. Diese bereiten sich eventuell schon auf eine bevorstehende Kündigung vor. Sie sollten die Anliegen Ihrer Mitarbeiter deshalb in jedem Fall ernst nehmen. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Motivation Ihrer Arbeitnehmer aus, sondern auch auf die Arbeitsmoral. Bedenken Sie dabei unbedingt, dass Ihre Mitarbeiter maßgeblich zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen. Die Motivation Ihrer Arbeitnehmer wirkt sich deshalb auch auf die Produktivität Ihres Unternehmens aus.

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